Es war ein ziemliches Durcheinander, als die Lebensmittelinformations-Verordnung VO (EU) 1169/2011 Ende 2014 in Kraft trat und forderte, alle aufgelisteten Allergene zum Schutze der Verbraucher zu deklarieren. Leider hatten die europäischen Verordnungsgeber vergessen festzusetzen, ob und wie allergene Kross-Kontakte aus dem Ursprung – also bei Anbau, Ernte, Trocknung oder Vorverarbeitung – gekennzeichnet werden sollen. Die Folge: die einen Anbieter kennzeichneten überhaupt nichts, die anderen kennzeichneten alle potentiellen Allergene. Das führte zu Verunsicherungen bei den Verbrauchern!

 

 
Kreuzkontamination und Kreuzkontakte
 

Der Unterschied ist klein, aber fein. Früher sprach man allgemein von „Kreuzkontamination“ und meinte die Verunreinigung von Lebensmitteln durch Allergene. Heute wird differenziert: unter einer Kreuzkontaminaton versteht man eine Vermischung von allergenen und allergenfreien Produkten während der Produktion, unter Kreuz-Kontakt den unbeabsichtigten Eintrag von Allergenen, der bereits in den Anbauländern erfolgt. (Etwa durch Saatgutverunreinigung, Fruchtfolge oder Windverwehungen)
 

Kreuzkontaminationsgefahr gebannt?
 
Die Gefahr der Kreuzkontamination mit Allergenen in europäischen Betrieben ist relativ gering; nur selten kommt es noch zu Vermischungen während des Produktionsprozesses. Die meisten europäischen Lebensmittelunternehmen arbeiten nach GMP (Good Manufacturing Practices), sind zertifiziert und haben eine eigene Allergenpolitik, d.h. sie kaufen nicht nur von geprüften Lieferanten, sondern sie haben in der Regel im eigenen Betrieb Schutzmaßnahmen gegen einen unbeabsichtigten Eintrag von Allergenen getroffen.
 
Unser Food Safety Management System FSSC 22000 arbeitet mit eigenen Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen. Darüber hinaus vermahlen wir seit einiger Zeit keine allergenen Gewürze mehr. Allergene Handelsware (Senf, Röstzwiebeln mit Panade, Sellerie) wird separat gelagert. Dieser Bereich unterliegt speziellen Kontroll – und Reinigungsanweisungen. Ein Risiko der Kreuzkontamination können wir also ausschließen.

 

Kreuzkontakte
 
Wir haben sie analysiert: unser breites Spektrum von 52 konventionellen Kräutern und Gewürzen gab uns genug Möglichkeiten dazu, ursprungsbedingte Kreuzkontakte zu ermitteln. Ein Forschungsprojekt mit kostspieligen Analysen. Das Ergebnis – ja es gibt sie, die ursprungsbedingten Einträge von Allergenen in Gewürzen. Sie lassen sich grob einordnen in:
– Erdnüsse für Wurzelprodukte wie Knoblauch
– Sellerie in einigen Kräutern
– Senf und Gluten in Koriander und einigen anderen Saaten

Diese „nativen“ Einträge haben ihre Ursachen in Fruchtfolgen, kontaminiertem Saatgut oder Windverwehungen über den Feldern. Trotz sorgfältiger Lieferantenauswahl und Audits vor Ort lassen sie sich nicht immer ganz ausschließen. Die ESA schreibt hierzu in ihrem Positionspapier vom 13.11.2017, dass native Einträge nur gekennzeichnet werden müssen, wenn sie tatsächlich analysiert wurden, nicht zu vermeiden sind und einer Risikoanalyse unterzogen worden sind, denn der Verbraucher sollte nicht weiter durch vorsorgliche – nicht fundierte Allergenkennzeichnungen verunsichert werden.
 


 

 

Die AKO Risikoanalyse

 

Das AKO Labor verfügt über ein eigenes ELISA-Testverfahren. Die Ergebnisse werden regelmäßig mit denen der akkreditierten Fachlabore für Gewürze verglichen. So konnten wir in den vergangenen Wochen eine umfangreiche Datenbank über unterschiedliche Allergene in Mono-Produkten bei verschiedenen Anbietern unterschiedlicher Ursprünge messen. Das war die Basis für unsere Risikoanalyse.
 
Die jeweils höchsten gemessenen Werte haben wir in unsere Risikoanalyse einfließen lassen, Referenzwerte gebildet und die Produkte entsprechend klassifiziert.
 
Der Referenzwert wurde in zwei Schritten ermittelt: Referenz-Dosis (ab wieviel mg/kg wird es für den Verbraucher kritisch) und der Referenz-Menge (wieviel Gramm nimmt der Verbraucher zu sich) wurden nach Vital 2 ermittelt. Dann wurden die Ergebnisse mit den Beurteilungswerten der ALTS (der ALTS ist ein Bund Länder Sachverständigen Gremium, nach denen sich die deutschen Lebensmittelkontrolleure in ihrer Probenbewertung richten) verglichen. Von beiden Werten wurde wieder der jeweils niedrigste Wert in der Risikoanalyse verwendet. (mehr dazu auf unserer Website unter www.ako-spice.com/ako-downloadcenter/
 
Die AKO Risikoanalyse fußt also auf zwei Sicherheitsstufen: der jeweils höchste analysierte Wert an Allergenen in einem Produkt wurde verglichen mit den jeweils niedrigsten Schwellenwerten.

 
Das Ergebnis kann sich sehen lassen
 

– In Zukunft können wir auf eine Reihe von Allergenkennzeichnungen verzichten. Unsere neue Allergenkennzeichnung ist in unseren Spezifikationen ab dem 15.02.2018 auf der Website http://www.ako-spice.com/produkte und www.ako-spice.com/ako-bio-sortiment-2/, sowie http://www.ako-spice.com/gewuerzmischungen/ abrufbar.

 
BITTE LEITEN SIE DIESE INFORMATION UNBEDINGT AN IHRE QS WEITER!
 
– Die Kennzeichnung „ENTHÄLT PLUS ALLERGEN“ wird von uns zukünftig nur im Falle eines zugesetzten Allergens (z.B. bei Zusatz von nichtnatürlichem Sulphit in Knoblauchprodukten) verwendet.
– Die Kennzeichnung „KANN SPUREN ENTHALTEN“ wird neu aufgenommen als „KANN ENTHALTEN“.

 

Trotzdem
 

Produkte botanischen Ursprungs können immer unbeabsichtigt Kreuzkontakte mit Allergenen aus dem Ursprung aufweisen. Diese sind normalerweise gering, können aber oberhalb der Bestimmungsgrenze liegen. Die Abwesenheit einer Deklaration schließt nicht aus, dass Allergene in der Ware enthalten sein können. Analysedaten und Kennzeichnungsempfehlungen entbinden nicht von einer Wareneingangskontrolle.
 

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns.

 

(Alle Angaben basieren auf eigenen Erfahrungen und Ansichten und sind ohne Obligo)